Traditionell tragen Feuerwehrleute zu besonderen Anlässen eine Uniform. Dieser sogenannte „Tuchrock“ bestand bisher aus einer dunkelblauen Hose mit magentafarbener Bliese und einer einreihigen Jacke mit vier Taschen und silbernen gekörnten Knöpfen.
Diese Uniform ist in Design und Schnitt seit Jahrzehnten unverändert. In alten Protokollen ist beschrieben, dass die Jacken früher aus schwerem Stoff vom örtlichen Schneider hergestellt und daher auch als „Wolldecken“ bezeichnet wurden. Nach dem Zweiten Weltkrieg trugen die Feuerwehrleute diese Kleidung auch bei Einsätzen. Bis sie von den „Kombis“, einem blauen Overall, abgelöst wurden. Die Uniformen blieben in ihrer bekannten Form für festliche und repräsentative Anlässe weiterhin in Gebrauch.
Die Dienstgrade sind – sowohl in ihrer Definition als auch im Design – ebenfalls seit Jahrzehnten unverändert. Dienstgrade spielen im Feuerwehralltag fast keine Rolle. Hier ist die Dienststellung, z.B. Ortsbrandmeister, Zugführer, Gruppenführer, ausschlaggebend. Eine Beförderung erhält man meistens für die Übernahme einer Funktion in der Feuerwehr. Sie ist also die Bestätigung für den Erwerb einer Qualifikation und ein Ausdruck für die übernommene Verantwortung.
Ein Arbeitsteam hat sich auf Landesebene in den letzten Jahren mit einer Reform der Dienstkleidung und der Dienstgrade beschäftigt. Mit der Verkündung der neuen Feuerwehrverordnung (FwVO) am 10. April 2025 sind die erarbeiteten Änderungen nun rechtswirksam geworden.
Mit dem zeitgemäßen Design soll nicht nur eine höhere Akzeptanz innerhalb der Gemeinschaft der Mitglieder der Feuerwehren erreicht werden, es ist auch geeignet, die Feuerwehr als attraktiven Anlaufpunkt für den Nachwuchs unter den ehrenamtlichen und beruflichen Kräften zu präsentieren. So wird auch die Nachwuchsgewinnung gestärkt.
LFV-Info 18/2025 vom 11.04.2025
Es erfolgt jedoch keine sofortige Umstellung. Vielmehr ist es den Kommunen als Träger des Brandschutzes überlassen, wie und in welchem Zeitraum sie den Wechsel vornehmen.
Neben einer repräsentativen Dienstkleidung wird nun auch die sogenannte Tagesdienstkleidung in der FwVO beschrieben. Diese besteht aus einer Cargohose und kann mit verschiedenen anderen Elementen, z.B. Arbeitsjacke oder Blouson, Hemd oder Shirt, kombiniert werden. In der Verordnung ist für jedes Kleidungsstück genau beschrieben, wie es auszusehen hat.
Die Darstellung der Dienstgrade erfolgt nun in Balkenform, die unterschiedlich gefärbt und mal mehr oder weniger von Eichenlaub umrankt sind. Die Voraussetzungen für den Erwerb eines Dienstgrades richten sich weiterhin nach Qualifikation, Dienstzeit und übernommener Funktion. Löschmeister/innen gibt es nicht mehr, dieses sind nun die Brandmeister/innen. Ehemalige Brandmeister/innen sind nun Brandinspektor/innen.
Verwirrend an der Stelle ist manchmal die unterschiedliche Bezeichnung für die Funktion und den damit verbundenen Dienstgrad. So trägt der Gemeindebrandmeister künftig den Dienstgrad „Gemeindebrandinspektor“.
Sobald es Informationen zu Umsetzung in der Samtgemeinde Nenndorf gibt, werden wir darüber berichten.
Veröffentlichung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt

