FAQ zur aktiven Mitgliedschaft
Als Mitglied der Einsatzabteilung in der Feuerwehr übernimmst Du bestimmte Pflichten. Logisch, denn schließlich ist die Feuerwehr kein Verein, sonder eine Hilfsorganisation, deren Mitglieder in Not geratenen Menschen und Tieren zur Seite stehen.
Natürlich stehen den Pflichten auch gewisse Rechte gegenüber, über die wir hier ebenfalls informieren.
Rechte eines aktiven Feuerwehrmitglieds
- Aktive Mitgliedschaft
- Freistellung für Einsatzdienst und Wiederherstellung der Arbeits- / Dienstfähigkeit durch den Arbeitgeber; mit Einschränkungen auch Freistellung für Ausbildungsveranstaltungen
- Vorschlagsrecht zur Ernennung des Ortsbrandmeisters / der Ortsbrandmeisterin
- Vorschlags- und Stimmrecht
- Unfallversicherungsschutz
- Ausstattung mit der persönlichen Dienst- und Schutzkleidung
- Weiterzahlung, bzw. Erstattung des Verdienstausfalls
- Erstattung von Sach- und Vermögensschäden, die bei der Ausübung des Feuerwehrdienstes entstanden sind
- Beurlaubung aus privaten Gründen
- Beendigung der Mitgliedschaft
Pflichten eines aktiven Feuerwehrmitglieds
- Teilnahme an Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungseinsätzen sowie am Ausbildungsdienst
- Gewissenhafte Ausführung übertragener Aufgaben
- Dienstlichen Anweisungen der Vorgesetzten befolgen
- Ansehen der Feuerwehr nicht schädigen
- Pflegliche und schonende Behandlung der Dienstkleidung, der Ausrüstungsgegenstände und Geräte
- Beachten der Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften
- Pünktlichkeit
- Kameradschaftliches Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr
- Verschwiegenheit bei dienstlichen Angelegenheiten
Weitere Fragen und Antworten rund um die Mitgliedschaft
Wer kann Mitglied in der Feuerwehr werden?
Mitglied in der Feuerwehr kann jeder werden. Unabhängig von Staatsangehörigkeit, Religion und Geschlecht. Für den Einsatzdienst solltest Du Bewohner der Samtgemeinde Nenndorf, mindestens 16 Jahre alt und gesundheitlich geeignet sein.
Was kostet die Mitgliedschaft in der Feuerwehr
Ganz einfach: nichts. Wir würden uns aber freuen, wenn Du auch Mitglied der Feuerwehrkameradschaft An der Aue wirst. Der Jahresbeitrag beträgt hier mindestens 15 Euro. Von den Beiträgen unterstützen wir beispielsweise die Arbeit der Kinder- und Jugendfeuerwehr und auch kameradschaftliche Aktivitäten.
Bekomme ich eine Vergütung für meinen Dienst?
Nein, die Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr ist ehrenamtlich. Lediglich bestimmte Führungskräfte und Funktionsträger, z.B. Ortsbrandmeister, Zug- und Gruppenführer, Jugendfeuerwehrwart odert Gerätewart, erhalten eine Aufwandsentschädigung.
Wie bin ich bei Unfällen abgesichert?
Für diese Fälle gibt es die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen. Sie springt bei Unfällen ein, die auf dem Weg zum oder während des Dienstes, sowie auf dem Weg nach Hause passieren.
Muss ich Lehrgänge besuchen?
Es steht außer Frage, dass man bei Einsätzen mit Gefahren konfrontiert wird. Daher ist eine Grundausbildung auch für freiwillige Feuerwehrleute Pflicht. Die Grundausbildung besteht aus mehreren Modulen, die im Selbsstudium (E-Learning), als Präsenzveranstaltung oder im Rahmen der örtlichen Ausbildungsdienste absolviert wird. Weiterer Lehrgänge können sich anschließen. Für die Übernahme bestimmter Funktionen, wie etwa Gruppenführer, sind entsprechende Fachlehrgänge vorgeschrieben.
Noch Fragen?
Besuche uns gerne bei einem Übungsdienst oder schreib uns eine E-Mail.